Nachentgelt

Nachentgelt
Nach|ent|gelt, das; -[e]s, -e (Postw.):
Entgelt, das der Empfänger einer Postsendung nachträglich bezahlen muss, wenn die Sendung z. B. nicht ausreichend frankiert ist.

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Nach|ent|gelt, das; -[e]s, -e (Postw.): Entgelt, das der Empfänger einer Postsendung nachträglich bezahlen muss, wenn die Sendung nicht ausreichend frankiert ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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